Pflege

Wenn Sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, sind Sie pflegebedürftig.

Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen betreffen folgende Bereiche:

  1. Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Haare kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung)
  2. Ernährung (mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung)
  3. Mobilität (selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung)
  4. Haushalt (Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung und Beheizen der Wohnung)

Auf Antrag des Versicherten lassen die Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung prüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.
Auch hier gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Pflege. Einerseits soll durch rechtzeitig eingeleitete Reha-Maßnahmen die Pflegebedürftigkeit vermieden werden und andererseits soll eine evtl. vorhandene Pflegebedürftigkeit abgebaut oder wenigstens reduziert werden.

Pflegebedürftige werden oft unvorbereitet mit ihrer neuen Situation konfrontiert und seit der Einführung der Pflegeversicherung wächst die Zahl der Pflegeanbieter stetig. Die Auswahl eines geeigneten Pflegeanbieters wird daher für Pflegebedürftige immer schwieriger.

Die Pflegekassen sind verpflichtet, Interessierte über das Angebot örtlicher Pflegeanbieter zu beraten. Vergleichen Sie vor einem eventuellen Vertragsabschluß die Angebote mehrerer Pflegeanbieter und wählen Sie unbedingt einen Pflegeanbieter aus, der mit der Pflegekasse eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen hat und die Zulassung für alle Pflegestufen besitzt.

Einige Pflegeanbieter bieten die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung vor Ort. In dieser Beratung können individuelle Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen mit dem Angebot der Pflegeanbieter abgestimmt werden.

Fragen, die bei der Auswahl eines Pflegeanbieters helfen:

  • Ab wann kann die Betreuung beginnen?
  • Inwieweit wird die Zeitplanung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen berücksichtigt?
  • Hat er eine 24-Std.-Rufbereitschaft?
  • Welche Kosten muß der Pflegebedürftige evtl. selbst tragen?
  • Wie lautet die detaillierte Kostenaufstellung?
  • Ist der Sitz des Pflegedienstes in meiner Wohnnähe?
  • Gibt es schriftliches Material über den Pflegedienst und seine Leistungsangebote, die ich mir zu Hause in Ruhe durchlesen kann?
  • Besucht mich ein Vertreter des Pflegedienstes, wenn ich mich vor Beginn der Pflege im Krankenhaus (oder Reha-Klinik, Kurzzeitpflege, Pflegeheim) befinde?
  • Werden meine Angehörigen in die Vorgespräche mit einbezogen?
  • Werden die vereinbarten Leistungen vertraglich festgelegt?
  • Welche zusätzlichen Leistungen und Beratungsangebote bietet der Pflegedienst mir an, bzw. kann er mir vermitteln (Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Hilfe, Hausnotruf...)?
  • Sind Unterbrechungen in der Pflege (Urlaub, Pflege durch Angehörige...) möglich?
  • Wie lange vorher sind diese Unterbrechungen beim Pflegedienst zu melden?
  • Berät mich der Pflegedienst bei der Auswahl und Beschaffung von für mich sinnvollen Pflegehilfsmitteln und Pflegematerialien?
  • Welche eventuellen Hilfsmittel können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden?
  • Werden Pflegeleistungen durch qualifizierte Fachkräfte erbracht?
  • Kann ich einen Pflegevertrag in für mich zumutbarer Frist kündigen?
  • Betreut mich stets/überwiegend dieselbe Pflegeperson?
  • Können die Mitarbeiter des Pflegedienstes meine Angehörigen anleiten, wie sie mir Hilfestellung geben sollen?
  • Bietet der Pflegedienst Gesprächskreise für pflegende Angehörige an?

Ambulante Pflegedienste

Brauchen Sie zuhause Hilfe, können Sie sich an einen ambulanten Pflegedienst wenden. Oft kann durch diese Unterstützung ein Verbleiben in der gewohnten Umgebung ermöglicht werden.

Durch die aktivierende Pflege unterstützen die Pflegekräfte Sie bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, wie der Körperpflege und der Bewegung. Ziel ist es, Ihre eigenen Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern.
Wichtig ist es, sich vorab über die Finanzierungsmöglichkeiten und den Leistungsumfang der ambulanten Pflegedienste, z. B. bei den Krankenkassen, zu informieren. Nach sorgfältiger Beratung und Absprache können folgende Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden:

  • Häusliche Kranken- und Altenpflege
  • Medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung
  • Anleitung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen
  • Beratung
  • Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen.

Anschriften von Sozialstationen und privaten Pflegediensten erhalten Sie bei den Sozialdiensten der Krankenhäuser, dem Sozialamt oder Ihrer Krankenkasse.

Häusliche Krankenpflege

Die Häusliche Krankenpflege kann in einigen Fällen durch Ihren behandelnden Arzt bis zu drei Wochen verordnet werden, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt abgekürzt oder vermieden werden kann. Hier wird die Grundpflege (z. B. Hilfe beim Waschen oder Anziehen) in Verbindung mit notwendiger medizinischer Behandlung (z. B. Verbandwechsel, Spritzen) verordnet. Die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Pflege, die die pflegenden Angehörigen kurzfristig urlaubs- oder krankheitsbedingt vertreten soll. Sie kann auch für die Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Überbrückungszeit bis zu einer eventuellen Heimaufnahme genutzt werden. Wenn die Kurzzeitpflege aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden soll, muß zuvor die Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bestätigt werden. Wer die Anerkennung einer Pflegestufe nach dem Pflegeversicherungsgesetz hat, hat Anspruch auf Kurzzeitpflege bis zu 28 Tagen und in Höhe von maximal 1400 € Hierbei werden von den Pflegekassen nur die Pflegekosten anerkannt. Die Verpflegungskosten trägt der Patient selbst. Bei geringem Einkommen können Kosten vom örtlichen Sozialamt übernommen werden. Die Tagessätze für die Unterbringung sind nach Pflegestufen geregelt. Schwerstpflegefälle werden nicht in allen Häusern aufgenommen. Weitere Auskünfte erteilen die Krankenkassen oder die örtlichen Sozialämter.

Tagespflege

Durch die ambulante Tagespflege soll es Ihnen ermöglicht werden, weiterhin in der eigenen Wohnung zu leben. Tagsüber werden Sie außerhalb Ihres Haushaltes in einer Tagespflegeeinrichtung durch qualifiziertes Personal betreut. Sie können dort Angebote zur Wiederherstellung Ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit wahrnehmen, regelmäßig Mahlzeiten zu sich nehmen, falls erforderlich mit einer Begleitperson spazierengehen und sich mit anderen Menschen im Gespräch austauschen. In der Regel werden Sie von einem Fahrdienst morgens von zu Hause abgeholt und am späten Nachmittag wieder nach Hause gebracht. Die Kosten hierfür betragen derzeit ca. 50 bis 60 € pro Tag und können aus Mitteln der Pflegeversicherung beantragt werden.

Tagespflegeeinrichtungs-Angebote sind beim Sozialamt und den Wohlfahrtsverbänden zu erhalten.

Urlaubspflege

Wenn die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Nachbarn durchgeführt wird, kann im Rahmen der Pflegeversicherung einmal im Jahr für bis zu vier Wochen bei Verhinderung der Pflegeperson Urlaubspflege (Ersatz- oder Verhinderungspflege) in Anspruch genommen werden. Für eine Ersatzpflegekraft erstattet die Pflegekasse bis zu 1400 €.

Familienpflege

Familienpflege hilft Familien mit Kindern bei der Weiterführung des Haushaltes, wenn der haushaltsführende Elternteil, z. B. durch einen Schlaganfall, nicht in der Lage dazu ist. Vor Inanspruchnahme erfolgt durch den Träger eine umfassende Beratung hinsichtlich der Kostenübernahme. Familienpflege wird durch die Wohlfahrtsverbände angeboten.

Broschürentip: "Wieder zu Hause" eine Anleitung zur häuslichen Pflege und Rehabilitation
Förderer der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe können diese Broschüre neben weiteren Informationen zum Thema Schlaganfall kostenlos bei der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe, Postfach 104, 33311 Gütersloh anfordern. Ansonsten bitten wir um einen Selbstkostenbeitrag von 2 € in Briefmarken

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