Finanzielle Hilfen
Scheuen Sie sich nicht, Ihnen rechtlich zustehende finanzielle Hilfen in Anspruch zu nehmen. Dies gilt zum einen für gesetzliche Leistungen (Pflegegeld, Wohngeld, Sozialhilfe usw.), aber auch für Ermäßigungen oder Kostenfreiheit, die Behinderten beim Besuch von Veranstaltungen (Kino, Theater, Konzerte), bei Sportveranstaltungen, der Teilnahme an Kursen oder der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gegen Vorlage eines Schwerbehindertenausweises oft eingeräumt werden.