Haushaltshilfen

Haushaltshilfen werden durch ambulante Pflegedienste oder mobile soziale Dienste erbracht. Werden diese Hilfen benötigt, muß nachgefragt werden, inwieweit die Kosten durch die Krankenkassen oder den Sozialhilfeträger übernommen werden. Wenn Pflegebedürftigkeit nach dem Pflegeversicherungsgesetz festgestellt wurde, beinhaltet dies häufig auch hauswirtschaftliche Versorgung.

Ihr Hausarzt kann für eine Dauer von bis zu 3 Wochen eine Verordnung zur Verkürzung oder Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes ausstellen. Diese umfaßt dann Grund- und Behandlungspflege sowie in geringem Umfang hauswirtschaftliche Hilfen.

Leben im Haushalt Kinder unter zwölf Jahren, kann der Hausarzt auch hier eine Haushaltshilfe verordnen, wenn die haushaltsführende Person durch Erkrankung, z. B. durch einen Schlaganfall, ausfällt und keine andere im Haushalt lebende Person diese Aufgaben übernehmen kann. Die Kosten hierfür trägt die Krankenkasse.

Aufwendungen für die Dauerbeschäftigung einer Hilfe im Haushalt werden steuerlich anerkannt, wenn der Grad der Behinderung mindestens 45 Prozent beträgt. Nähere Auskünfte erteilt das Finanzamt.

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