Anschlußheilbehandlung
Unter Anschlußheilbehandlung versteht man eine stationäre medizinische Rehabilitation in speziellen Kliniken. Sie sollte möglichst direkt nach dem Krankenhausaufenthalt folgen und muß vom behandelnden Arzt im Krankenhaus beantragt werden. Voraussetzung ist, daß der Gesundheitszustand des Patienten verbessert werden kann.
Die Dauer der Anschlußheilbehandlung ist abhängig von der Erkrankung und dem Rehabilitationsverlauf und beträgt in der Regel drei Wochen. Eine Verkürzung der Rehabilitationszeit erfolgt, wenn erkennbar ist, daß das Rehabilitationsziel nicht oder früher erreicht wird. Die Anschlußheilbehandlung wird verlängert, wenn dies zur Erreichung des Rehabilitationszieles aus medizinischen Gründen nötig wird.
Bitte kümmern Sie sich möglichst früh, noch während des Krankenhausaufenthaltes, um die Details der Anschlußheilbehandlung. Ansprechpartner sind der jeweilige Stationsarzt und der Sozialdienst des Krankenhauses.
Die Wartezeit zwischen einer Anschlußheilbehandlung und der ersten Rehabilitation beträgt in der Regel vier Jahre. Danach hat der Patient alle vier Jahre Anspruch auf eine Rehabilitation. Halten Sie es für erforderlich, vor Ablauf der vier Jahre mit einer Rehabilitation zu beginnen, so benötigen Sie ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse.
Nach einer Anschlußheilbehandlung ist es meist sinnvoll, ambulante Therapiemaßnahmen (z. B. Ergotherapie) durchzuführen und auch zu Hause die Übungen zu machen, die mit dem Therapeuten abgestimmt sind.