Telefon
Das Telefon ist besonders für bewegungseingeschränkte Menschen ein wichtiges Hilfsmittel zur Kontakterhaltung. Für die Ermäßigung der Telefontarife (Sozialanschluß) gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für die Befreiung von den Rundfunkgebühren. Für blinde, gehörlose oder sprachbehinderte Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent beträgt der Grundtarif monatlich 8,72 € netto. Die ermäßigten Tarife können nur für einen Anschluß in Anspruch genommen werden. Das Telefonieren kann mittels besonderer Telefonmodelle (große Tasten, Rufnummernspeicher, Hörverstärker u. a.) erleichtert werden. Detaillierte Informationen und Beratung sowie Antragsvordrucke für das "Sozialtelefon" erhalten Sie bei den Filialen der Deutschen Telekom, der Bürgerberatung oder den örtlichen Sozialämtern.