Schwerbehindertenausweis

Der Schwerbehindertenausweis hilft Ihnen, finanzielle Hilfen und sogenannte Nachteilsausgleiche für Ihre Behinderung zu erhalten. Schwerbehinderte erhalten z. B. mehr Urlaub und haben einen besonderen Kündigungsschutz. Das Versorgungsamt erteilt den Ausweis, wenn ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent vorliegt. Dazu holt es von sich aus ärztliche Befunde ein.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Sozialamt bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Hier erhalten Sie Antragsformulare sowie Beratung und Hilfe. Den Antrag sollte man am besten mit seinem Arzt ausfüllen.
Hierbei sollten Sie Ihre wesentlichen körperlichen Beeinträchtigungen angeben und aktuelle ärztliche Befunde beifügen. Ihr Antrag wird durch ein ärztliches Gutachten beurteilt und bei einer Genehmigung erhalten Sie einen Feststellungsbescheid mit der Angabe Ihres Behinderungsgrades. Bei einer Ablehnung haben Sie Widerspruchsmöglichkeit und anschließend die Klagemöglichkeit.
Liegt Ihr Grad der Behinderung (GdB) bei über 50 %, so erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis.

Im Schwerbehindertenausweis sind Merkzeichen eingetragen, die folgende Bedeutung haben:

G erheblich gehbehindert
aG außergewöhnlich gehbehindert
H hilflos
B Begleitung erforderlich
Bl Blind
RF Rundfunkgebührenbefreit
VB versorgungsberechtigt
EB Entschädigung nach BEG
1. Kl. kann 1. Klasse benutzen

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