Parken für Behinderte

Parkerleichterungen, z. B. auf Behindertenparkplätzen, werden Schwerbehinderten mit dem Ausweismerkzeichen 'aG' (außergewöhnlich gehbehindert) und 'BI' (blind) gewährt.

Anfragen und Anträge richten Sie bitte an Ihr Straßenverkehrsamt.

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