Parken für Behinderte
Parkerleichterungen, z. B. auf Behindertenparkplätzen, werden Schwerbehinderten mit dem Ausweismerkzeichen 'aG' (außergewöhnlich gehbehindert) und 'BI' (blind) gewährt.
Anfragen und Anträge richten Sie bitte an Ihr Straßenverkehrsamt.