Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

Ärzte und Pflegefachkräfte des Medizinischen Dienstes stellen auf der Grundlage des neuen Pflegegesetzes die Pflegebedürftigkeit fest und nehmen gegebenenfalls eine Einstufung in eine Pflegestufe vor. Der Medizinische Dienst der Krankenkassen ist für alle gesetzlichen Pflegekassen (Krankenkassen) tätig.

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